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Qualität
Die Firma AKUSTIK Veranstaltungstechnik Berlin ist ein qualifizierter Fachbetrieb im Bereich der Veranstaltungstechnik. Wir gelten als Meisterbetrieb der Veranstaltungstechnik und sind Sachkundiger für Veranstaltungsrigging
Wir reparieren
Lautsprecherkomponenten der Firmen:
Precision Devices, Turbosound, Electro Voice, Dynacord, Fane, Eminence, RCF, GAE, Beyma, JBL
Ton- und Lichttechnik vieler namenhafter Firmen
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AGB
Allgemeine Mietbedingungen AKUSTIK Axel Kirsch Veranstaltungstechnik
§ 1
- Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen.
- Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
- Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform.
- Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste bzw. das jeweils gültige Angebot. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§2
- Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
- Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
- Wird ein schriftlicher Auftrag vor Mietbeginn wieder storniert, kann AKUSTIK Axel Kirsch eine Bearbeitungsgebühr und für die notwendige Vorbereitung der Mietgeräte 20% des vereinbarten Gesamtmietpreises verlangen.
- Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das oder die Geräte nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war
§ 3
- Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, daß wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.
- Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genau und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
- Es ist darauf zu achten, daß die Geräte ordnungsgemäß und geschützt aufgebaut werden. Dem Mieter obliegt weiterhin die Verpflichtung, die gemieteten Geräte und Anlagen vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern. Bei Freiluft- oder ähnlichen Veranstaltungen müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
- Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!
- Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt.
- Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
- Die übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
- Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, daß diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.
§4
- Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.
- Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und Schadenshöhe.
§5
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar, oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
- Es steht dem Vermieter frei, für eine Lieferung Vorkasse zu verlangen oder auch eine Kaution bis zur Höhe des Wertes des Leihgutes festzulegen. Kautionen sind in Bar zu hinterlegen.
- Im Falle von Zahlungsverzug schuldet der Kunde dem Vermieter Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
§6
- Personenbezogene Daten werden von uns zum Zwecke der Auftragabwicklung, der internen Statistik und zur Kundeninformation erhoben. Auf keinen Fall werden wir Daten an Dritte weiterverkaufen oder vermieten, es sei denn, daß uns dazu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde. Eine solche Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden
§7
- Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Berlin.
- Teilunwirksamkeit: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Vielmehr soll das gelten, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vorher gekannt hätten.
Berlin im Januar 2012, Irrtum und Druckfehler vorbehalten
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